Tierarztpraxis Barbara Herpel

Ihre Tierärztin für Kleintiere in Straubing


NOTFÄLLE - NOTDIENST

Außerhalb unserer Sprechstunde, wenn wir nicht erreichbar sind, an Wochenenden und Feiertagen und in akuten Notfällen, empfehlen wir Ihnen den Tierärztlichen Bereitschaftsdienst der Tierärzte in Straubing
oder die unten genannten Kliniken.

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst der Tierärzte Straubing


Wann handelt es sich um einen Notfall?

Für einen Notfall gibt es in der Tiermedizin keine allgemeine Definition.

Melden Sie sich dann bei uns, wenn Ihr Tier in Lebensgefahr ist z.B. durch einen Autounfall oder eine starke Verschlechterung des Allgemeinzustandes innerhalb kurzer Zeit. Auch blutende Wunden oder plötzliche, starke Schmerzen oder Vergiftungen des Tieres sind ein Notfall. 


ANZEICHEN EINES NOTFALLS

  • Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
  • Atemnot
  • stärkere oder unstillbare Blutung
  • sehr helle/blasse Schleimhäute
  • Krampfanfälle
  • Probleme beim Harnlassen
  • anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen
  • zunehmende Schwäche
  • plötzliche Lähmungen der Beine
  • Augenverletzungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
  • Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
  • schwerer Verkehrsunfall

 


Was kostet die Behandlung beim Notfall Tierarzt?

Durch die Neufassung der GOT Paragraf 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ wird die Abrechnung der Notdienstgebühr geregelt:


Es muss nach GOT eine pauschale Notdienstgebühr bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto zzgl. MwSt.) berechnet werden. Weiterhin muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens 
der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.

Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen. 


W
ann handelt es sich um Notdienst?

Die Zeiten die die neuen Notdienstgebührensätze gelten,
regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) 
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.


Wichtig zu wissen für Sie als unsere Kunden ist, dass wir keine Notdienstgebühr berechnen, wenn es sich um eine reguläre Abendsprechstunde handelt, d.h. wenn Sie aufgrund von Wartezeiten in die o.g. Notdienstzeiten fallen.
Hierfür werden keine Zuschläge und keine Notdienstgebühr erhoben.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen müssen wir in  unserer  Notfallsprechstunde Zuschläge erheben.
Diese werden wir aber innerhalb des gesetzlichen Rahmens so kulant wie möglich für Sie gestalten.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie hierzu noch Fragen haben.


F
olgende Kliniken in Regensburg und München stehen Ihnen außerdem für Notfälle jederzeit zur Verfügung:


Diese sind i.d.R. rund um die Uhr (24h) auch an Sonn- und Feiertagen besetzt.

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